Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I
Grundsätze der Leistungsbewertung in der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I
Präzisierung in den Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg
Beschlüsse der Fachkonferenzen zur Verbesserung der Kompetenz von Schülerinnen und Schüler im Lesen und Schreiben
Bei Texten von mindestens 100 Wörtern gilt ein Bewertungsabzug in Höhe von 5% der Gesamtpunktzahl (LAT, BIO, GEO, GE, PB,) oder 1-2 Punkte der Note ( MA, PH, CH, TE, WAT, INF, MU, KU, LAT) bei einem Fehlerquotienten (Fehleranzahl auf 100Wörter) von 6,0 Fehler oder mehr in Klasse 7/8 und von 4,5 Fehler oder mehr in Klasse 9/10.