gemäß
-Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) vom 14. April 2008 (ABl. MBJS S. 129)
- homepage ISQ
Vergleichsarbeiten Klasse 8
Testzeitraum Brandenburg: 22.02 – 08.03.2024
https://www.isq-bb.de/wordpress/vergleichsarbeiten/jahrgangsstufe_8/
schulinterne Terminpräzisierung
Mathematik
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22. Februar 2024 |
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Deutsch
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26. Februar 2024 |
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Englisch
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29. Februar 2024 |
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Orientierungsarbeiten Klasse 8
siehe: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/lernstandsanalysen-vergleichsarb/orientierungsarbeiten-bb
Deutsch Lesen – Sachtexte erschließen Schreiben – Richtig Schreiben Sprache nutzen und Sprachgebrauch untersuchen
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22. Mai 2024 |
Klassenarbeit: 90 min Einlesezeit 30 min reine Arbeitszeit 60 min
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Englisch Lesen Schreiben
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28. Mai 2024 |
Klassenarbeit: 45min
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Mathematik Körper Satz des Phythagoras lineare Funktionen
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03. Juni 2024 |
Klassenarbeit: 90 min 25 min hilfsmittelfreier Teil 65 min mit Hilfsmitteln |
VV-Diagnostische Testverfahren vom 17. August 2012
Pkt. 3 Auswertung und Datenverarbeitung
(1) Die Vergleichsarbeiten werden nicht benotet. Die Rückmeldung der grundsätzlich von der jeweils beauftragten Lehrkraft pseudonymisierten schulischen Ergebnisse an das für Schule zuständige Ministerium oder einen von ihm zur Datenverarbeitung beauftragten wissenschaftlichen Projektträger erfolgt auf elektronischem Wege.
(3) Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden diesen und deren Eltern zu dem durch das für Schule zuständige Ministerium festgesetzten Zeitpunkt bekannt gegeben und der Schülerakte beigefügt. Die Aufgaben werden den Eltern nach der Auswertung zur freien Verfügung ausgehändigt. Die das jeweilige Fach unterrichtenden Lehrkräfte entwickeln auf der Basis der Ergebnisse individuelle Fördermaßnahmen, die im Unterricht umzusetzen sind.
(4) Die anonymisierten Ergebnisse der Klassen und die der Schule sind allen schulischen Gremien zur Verfügung zu stellen. Die Schule darf ihre schulischen Ergebnisse nur veröffentlichen, wenn es die Schulkonferenz beschließt.