gemäß

-Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) vom 14. April 2008 (ABl. MBJS S. 129)

- homepage ISQ

 

Vergleichsarbeiten Klasse 8

 

Testzeitraum  Brandenburg: 27.02. bis 14.03.

https://www.isq-bb.de/wordpress/vergleichsarbeiten/jahrgangsstufe_8/

 

schulinterne Terminpräzisierung

Mathematik

 

27.02. – 28.02.

Testdauer: ca. 60 Minuten

Hilfsmittel: Zirkel, Geodreieck, Taschenrechner

Alle Leitideen mit inhaltlichem Schwerpunkt Zahl (L1)

Papierversion

Deutsch

 

03.03. – 07.03

Testdauer: ca. 90 Minuten

Hilfsmittel: keine

Onlineversion

Englisch

 

10.03. – 14.03.

Testdauer: ca. 90 Minuten

Aufgaben zu Hör-und Leseverstehen abwechselnd

Hilfsmittel: keine

Wichtig: Möglichkeit zum Abspielen von MP3-Dateien oder CDs (nur nach Bestellung) für Aufgaben zum Hörverstehen erforderlich

Onlineversion

 

 

Orientierungsarbeiten Klasse 8

 

siehe: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/lernstandsanalysen-vergleichsarb/orientierungsarbeiten-bb

 

Deutsch

 

19. Mai 2025

60 min

Lesen-Sachtexte erschließen, Schreiben- Richtig schreiben

Sprache nutzen und Sprachgebrauch untersuchen

Englisch

 

27. Mai 2025

45min

Hörverstehen

Schreiben

Mathematik

 

05. Juni 2025

90 min (davon 25 min ohne Hilfsmittel)

Stochastik

Satz des Pythagoras

Lineare Funktionen

 

VV-Diagnostische Testverfahren vom 17. August 2012

Pkt. 3 Auswertung und Datenverarbeitung

(1) Die Vergleichsarbeiten werden nicht benotet. Die Rückmeldung der grundsätzlich von der jeweils beauftragten Lehrkraft pseudonymisierten schulischen Ergebnisse an das für Schule zuständige Ministerium oder einen von ihm zur Datenverarbeitung beauftragten wissenschaftlichen Projektträger erfolgt auf elektronischem Wege.

(3) Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden diesen und deren Eltern zu dem durch das für Schule zuständige Ministerium festgesetzten Zeitpunkt bekannt gegeben und der Schülerakte beigefügt. Die Aufgaben werden den Eltern nach der Auswertung zur freien Verfügung ausgehändigt. Die das jeweilige Fach unterrichtenden Lehrkräfte entwickeln auf der Basis der Ergebnisse individuelle Fördermaßnahmen, die im Unterricht umzusetzen sind.

(4) Die anonymisierten Ergebnisse der Klassen und die der Schule sind allen schulischen Gremien zur Verfügung zu stellen. Die Schule darf ihre schulischen Ergebnisse nur veröffentlichen, wenn es die Schulkonferenz beschließt.