gemäß
-Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) vom 14. April 2008 (ABl. MBJS S. 129)
- homepage ISQ
Vergleichsarbeiten Klasse 8
Testzeitraum Brandenburg: 27.02. bis 14.03.
https://www.isq-bb.de/wordpress/vergleichsarbeiten/jahrgangsstufe_8/
schulinterne Terminpräzisierung
Mathematik
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27.02. – 28.02. |
Testdauer: ca. 60 Minuten Hilfsmittel: Zirkel, Geodreieck, Taschenrechner Alle Leitideen mit inhaltlichem Schwerpunkt Zahl (L1) Papierversion |
Deutsch
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03.03. – 07.03 |
Testdauer: ca. 90 Minuten Hilfsmittel: keine Onlineversion |
Englisch
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10.03. – 14.03. |
Testdauer: ca. 90 Minuten Aufgaben zu Hör-und Leseverstehen abwechselnd Hilfsmittel: keine Wichtig: Möglichkeit zum Abspielen von MP3-Dateien oder CDs (nur nach Bestellung) für Aufgaben zum Hörverstehen erforderlich Onlineversion |
Orientierungsarbeiten Klasse 8
siehe: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/lernstandsanalysen-vergleichsarb/orientierungsarbeiten-bb
Deutsch
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19. Mai 2025 |
60 min Lesen-Sachtexte erschließen, Schreiben- Richtig schreiben Sprache nutzen und Sprachgebrauch untersuchen |
Englisch
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27. Mai 2025 |
45min Hörverstehen Schreiben |
Mathematik
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05. Juni 2025 |
90 min (davon 25 min ohne Hilfsmittel) Stochastik Satz des Pythagoras Lineare Funktionen |
VV-Diagnostische Testverfahren vom 17. August 2012
Pkt. 3 Auswertung und Datenverarbeitung
(1) Die Vergleichsarbeiten werden nicht benotet. Die Rückmeldung der grundsätzlich von der jeweils beauftragten Lehrkraft pseudonymisierten schulischen Ergebnisse an das für Schule zuständige Ministerium oder einen von ihm zur Datenverarbeitung beauftragten wissenschaftlichen Projektträger erfolgt auf elektronischem Wege.
(3) Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden diesen und deren Eltern zu dem durch das für Schule zuständige Ministerium festgesetzten Zeitpunkt bekannt gegeben und der Schülerakte beigefügt. Die Aufgaben werden den Eltern nach der Auswertung zur freien Verfügung ausgehändigt. Die das jeweilige Fach unterrichtenden Lehrkräfte entwickeln auf der Basis der Ergebnisse individuelle Fördermaßnahmen, die im Unterricht umzusetzen sind.
(4) Die anonymisierten Ergebnisse der Klassen und die der Schule sind allen schulischen Gremien zur Verfügung zu stellen. Die Schule darf ihre schulischen Ergebnisse nur veröffentlichen, wenn es die Schulkonferenz beschließt.