gemäß

-Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) vom 14. April 2008 (ABl. MBJS S. 129)

- homepage ISQ

 

Vergleichsarbeiten Klasse 8

 

Testzeitraum  Brandenburg: 22.02 – 08.03.2024

https://www.isq-bb.de/wordpress/vergleichsarbeiten/jahrgangsstufe_8/

 

Mathematik

 

22. Februar 2024

-

08. März 2024

konkrete Termine und Räume siehe Aushang in der Sek. I- Vitrine

Deutsch

 

Englisch

 

 

 

Orientierungsarbeiten Klasse 8

 

siehe: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/lernstandsanalysen-vergleichsarb/orientierungsarbeiten-bb

 

Deutsch

Lesen – Sachtexte erschließen

Schreiben – Richtig Schreiben

Sprache nutzen und Sprachgebrauch untersuchen

 

22. Mai 2024

Klassenarbeit: 90 min

Einlesezeit 30 min

reine Arbeitszeit 60 min

 

Englisch

Lesen

Schreiben

 

28. Mai 2024

Klassenarbeit: 45min

 

Mathematik

Körper

Satz des Phythagoras

lineare Funktionen

 

03. Juni 2024

Klassenarbeit: 90 min

25 min hilfsmittelfreier Teil

65 min mit Hilfsmitteln

 

VV-Diagnostische Testverfahren vom 17. August 2012

Pkt. 3 Auswertung und Datenverarbeitung

(1) Die Vergleichsarbeiten werden nicht benotet. Die Rückmeldung der grundsätzlich von der jeweils beauftragten Lehrkraft pseudonymisierten schulischen Ergebnisse an das für Schule zuständige Ministerium oder einen von ihm zur Datenverarbeitung beauftragten wissenschaftlichen Projektträger erfolgt auf elektronischem Wege.

(3) Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden diesen und deren Eltern zu dem durch das für Schule zuständige Ministerium festgesetzten Zeitpunkt bekannt gegeben und der Schülerakte beigefügt. Die Aufgaben werden den Eltern nach der Auswertung zur freien Verfügung ausgehändigt. Die das jeweilige Fach unterrichtenden Lehrkräfte entwickeln auf der Basis der Ergebnisse individuelle Fördermaßnahmen, die im Unterricht umzusetzen sind.

(4) Die anonymisierten Ergebnisse der Klassen und die der Schule sind allen schulischen Gremien zur Verfügung zu stellen. Die Schule darf ihre schulischen Ergebnisse nur veröffentlichen, wenn es die Schulkonferenz beschließt.