anzuwendende Vorschriften:

Für den Terminrahmen:
RS 16/23 vom 30. Oktober 2023

Für das Prüfungsverfahren:  
GOSTV vom 21. August 2009 ab Änderung 30.01.2018;
VV-GOSTV vom 12. April 2011 ab Änderung 05.12.2018

Prüfungsschwerpunkte:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/pruefungen/abitur-brandenburg/zentrale-schriftliche-abiturpruefung-2025

 

Datum

Uhrzeit / Frist

Vorgang / Verantwortlichkeit

Donnerst., 15. Mai 3./4. Std. 12 C

Dienstag, 20. Mai 3./4. Std. 12 A

Mittwoch, 21. Mai, 1./2. Std. 12B

 

Festlegung der Gesamtqualifikation (ohne Tutoren)

verantw.:

-          Oberstufenkoordinatorin : Festlegung Reihenfolge und Durchführung

-          Tutoren : vorherige Beratung

-          stv. Schulleiter: Planung der Räume

§30 GOSTV ,  Formblatt 20 der Anlage zur VV-GOSTV

bis Mittwoch, 28. Mai 2025

Übergabe der mündlichen Abiturprüfungsthemen mit Erwartungshorizont an den Fachausschussvorsitzenden

Pkt. 16 (1) VV-GOSTV zu §25 GOSTV

 

 28. Mai 2025

(2 Unt.-Tage vor den mdl. Prüfungen)

4. Sitzung des Prüfungsausschusses mit den Mitgliedern der Fachausschüsse und den Aufsicht  führenden Lehrkräften

- rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Fachausschüsse

- Hinweise zur Durchführung der Prüfungen, zu den Aufgabenstellungen und Protokollen

Pkt. 16 (1) VV-GOSTV zu  §25 GOSTV

 

anschließend

Beratung der Fachausschüsse: Der Fachausschuss-vorsitzende  fertigt ein Protokoll über die Beratung an und übergibt es an den Prüfungsvorsitzenden.

- Übereinstimmung der Aufgabenstellungen mit den 
  Prüfungsanforderungen

-Vorbereitung der Kolloquien der besonderen
  Lernleistung und der freiwilligen fünften Prüfungen

P16 (1) VV-GOSTV zu §25 GOSTV

 

ab Montag, 02. Juni 2025

(frühestens ab 22.5.25)

 (auch Tag für Schinkel)

Mündliche Abiturprüfung                               (extra Plan)

sowie Kolloquien der "Besonderen Lernleistung" sowie Zusatz- u. Wiederholungsprüfungen

Ausgabe der Prüfungsergebnisse der mündlichen Abiturprüfung am Ende von jedem Prüfungstag

§25 GOSTV,  Pkt. 16 (1) VV-GOSTV zu §25 GOSTV,  RS 10/11

 

bis Montag, 02. Juni 2025

 

Erstkorrektor übergibt schriftliche Abiturprüfungsarbeiten sowie die schriftlichen Arbeiten bzw. Dokumentationen der Besonderen Lernleistung  an Zweitkorrektor (ggf. über Prüfungsvorsitzenden)

Pkt. 15(1)  VVGOSTV zu §24  GOSTV

 

bis Freitag, 13. Juni 2025

 

Zweitkorrektor übergibt schriftliche  Abiturarbeiten an  Prüfungskommissionsvorsitzenden

Prüfungskommission trägt Noten in Zensurenliste ein oder bestellt bei Abweichung Drittgutachter

Pkt. 15(2) VVGOSTV zu §24 GOSTV

 

16. Juni 2025

12.00Uhr

 

Drittgutachter übergibt Gutachten an Prüfungskommissionsvorsitzenden

Pkt. 15(3) VVGOSTV zu §24 GOSTV

Mittwoch, 16. Juni 2025

15.30 Uhr

 

5. Sitzung des Prüfungsausschusses

- Festlegung der Bewertung bei Drittgutachten

- Feststellung über die Erfüllung der 
   Mindestanforderungen für den Erwerb der AHR

- Erklärung des Bestehens der Abiturprüfung

- Vorbereitung der Zeugnisausgabe

- Entscheidung über zusätzlich angesetzte mündliche Abiturprüfungen im 1. bis 3. Abiturprüfungsfach

verantw.: Prüfungskommission

§28 Abs. 1 GOSTV

 

Dienstag, 17. Juni 2025

 

8.00 Uhr

- Bekanntgabe der Ergebnisse  der schriftlichen Abiturprüfungen, einschl. der Kolloquien der "Besonderen Lernleistung" und Bekanntgabe der - Bekanntgabe der angesetzten zusätzlichen  mündlichen

  Abiturprüfungen im 1. bis 3.  Abiturprüfungsfach

verantw.:  Tutoren für Ausgabe

                 stv. Schulleiter für Raumplanung und Ablauf

§28  Abs. 1 GOSTV, Pkt. 18 VV-GOSTV, Formblätter  9,10; 21, 22

 

 

 

 

 

 

bis 19. Juni 2025

12.00 Uhr

(bis 2 Werktage  nach Bekanntgabe lt. RS)

Wahl zusätzlicher mündlicher Abiturprüfungen

im 1. bis 3. Abiturprüfungsfach durch die Abiturienten

verantw.: Abiturienten mit Beratung der

                Oberstufenkoordinatorin und des Tutors

§25 Abs. 4 GOSTV

 

bis jeweils  1 Tag vor der mdl. Zusatzprüfung

Übergabe der Themen der Zusatzprüfungen mit Erwartungshorizont an den Fachausschussvorsitzenden

§29 Abs. 3 GOSTV

 

19. Juni 2025

6. Sitzung des Prüfungsausschusses mit den Mitgliedern der Fachausschüsse und den Aufsicht führenden Lehrkräften

- rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Fachausschüsse

- Hinweise zur Durchführung der Prüfungen, zu den Aufgabenstellungen und Protokollen

Pkt. 16 (1) VV-GOSTV zu  §25 GOSTV

 

anschließend

Beratung der Fachausschüsse: Der Fachausschuss-vorsitzende  fertigt ein Protokoll über die Beratung an und übergibt es an den Prüfungsvorsitzenden.

- Übereinstimmung der Aufgabenstellungen mit den 
  Prüfungsanforderungen

-Vorbereitung der Kolloquien der besonderen
  Lernleistung und der freiwilligen fünften Prüfungen

Pkt. 16 (1) VV-GOSTV zu §25 GOSTV

 

ab 20. Juni 2025

 

Zusätzliche mündliche Abiturprüfungen im 1. bis 3. Abiturprüfungsfach;

Wiederholungsprüfung im vierten Abiturprüfungsfach

 

 

7. Sitzung des Prüfungsausschusses

- Feststellung über die Erfüllung der Mindestan-forderungen im Abiturbereich

Erklärung des Bestehens bzw. Nichtbestehens der Abiturprüfung

Pkt. 18 VV-GOSTV, Formblätter  9,10; 21, 22

 

 

Ausfertigung der Zeugnisse durch die Schulsachbearbeiterinnen

 

Freitag, 27. Juni 2025

16:00 Uhr Aula

 

18:00Uhr Abiball

in der Kulturkirche

 

Ausgabe der Abiturzeugnisse

verantw.: Schulleitung

 

verantw.: Abiturienten

 

8. Sitzung des Prüfungsausschusses

- Auswertung der Ergebnisse der Abiturprüfung

Pkt. 21 VV-GOSTV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schuljahresende

 

 

Vorbereitungswoche

 

 

Schuljahresende

Sitzungen der Fachausschüsse

- Auswertung der Ergebnisse der Abiturprüfung

Pkt. 21 VV-GOSTV

Sitzungen der Fachkonferenzen

- Auswertung der Ergebnisse der Abiturprüfung

Pkt. 21 VV-GOSTV

Konferenz der Lehrkräfte

- Auswertung der Ergebnisse der Abiturprüfung

Pkt. 21 VV-GOSTV

letzte Änderung: 19.05.2025