anzuwendende Vorschriften:

Für den Terminrahmen:
RS 16/23 vom 30. Oktober 2023

Für das Prüfungsverfahren:  
GOSTV vom 21. August 2009 ab Änderung 30.01.2018;
VV-GOSTV vom 12. April 2011 ab Änderung 05.12.2018

Prüfungsschwerpunkte:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/pruefungen/abitur-brandenburg/zentrale-schriftliche-abiturpruefung-2025

 

Datum

Uhrzeit / Frist

Vorgang / Verantwortlichkeit

bis 30.08.2024

Auswertung der Abiturprüfungen

Protokoll der Beratung der Fachkonferenzen an die Prüfungsvorsitzende

 

Montag, 02.09. 2024

Schuljahresbeginn

 

bis Mittwoch,

11. September 2024

 

Konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses

- Erstellen des Zeitplanes für das Abitur

- Erarbeitung von Vorschlägen für Fachbeauftragte und
  Zweitkorrektoren

Protokoll der Sitzung mit Bitte um Hinzuziehung weiterer Lehrkräfte sowie Liste der Fachbeauftragten und Zweitkorrektoren an das staatl. Schulamt

verantw.: Prüfungsvorsitzende

§17 GOSTV

bis Freitag

13. September 2024

 

 

Festlegung der Abiturprüfungsfächer

verantw.: Oberstufenkoordinator und Tutoren

§10 Abs.3 GOSTV, Pkt. 7 (1) VV-GOSTV,  Formblatt 3

Beantragung einer "Besonderen Lernleistung" :

Die "Besondere Lernleistung" kann als fünfte freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Formblatt 4

Verordnung zur Veränderung  GOSTV

vom 5. Oktober 2009 Artikel 1 Pkt. 1 Abs. (2)

 

anschließend

Schr. Mitteilung an staatl. Schulamt über gewählte Fächer der schriftlichen Abiturprüfung neues Formblatt 5

verantw.: Prüfungsvorsitzender

Pkt.  7(2) VV-GOSTV , Formblatt 5

 

bis Montag, 11. November 2024

Festlegung der Lehrkräfte, die als Korrektoren einer besonderen Lernleistung vorgesehen sind.

verantw. Schulleiter in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss

Pkt. 8(2)VV-GOSTV

 

bis Freitag, 15. November 2024

Entscheidung des Schulleiters über die Zulassung der beantragten "Besonderen Lernleistung"

Pkt. 8(2)VV-GOSTV

 

bis Freitag, 15. November 2024

Festlegung und Bekanntgabe der Fachbeauftragten für das dez. Abitur u. Zweitgutachter für alle Abiturarbeiten

verantw.: Prüfungsvorsitzender in Absprache mit den

                Fachkonferenzen

 

Kolleginnen und Kollegen, die ein dezentrales Abitur anfertigen  müssen

Bitte die  Formblätter 11 bis 15 für die dezentrale schriftliche Abiturprüfung benutzen. Leistungskurs oder Grundkurs muss auf jedem Blatt stehen.

GOSTV §23 Abs. 3, Pkt. 14 VV-GOSTV,

 Anlagen zur VV-GOSTV Formblatt 11-15

 

Montag, 18. November 2024

2. Sitzung des Prüfungsausschusses

- Arbeit am Organisationsplan für die schriftlichen Abiturprüfungen

- Vorschläge für die Bildung der Fachausschüsse des mdl. Abiturs

- Vorbereitung der Konferenz der Lehrkräfte

 

Montag,

25. November 2024

15.30 Uhr Lehrerzimmer

Konferenz der Lehrkräfte mit u.a. folgenden Tagesordnungspunkten:

- Abiturprüfung

-Vorbereitung und Durchführung der schr. Abiturprüfung 

  (siehe Abiturterminplan)

P 12(3) VV-GOSTV zu §17,18 GOSTV

Belehrung der Lehrkräfte über ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit §17 Abs. 5 GOSTV

verantw.: Prüfungsvorsitzende

 

bis Montag, 06. Januar 2025

 

bis 15. Januar 2025

 

 

 

bis 20. Januar 2025

Abgabe der Abiturvorschläge des dez. Abiturs beim Fachbeauftragten

Abgabe der Abiturvorschläge des dez. Abiturs bei der Prüfungsvorsitzenden

verantw.: prüfender Fachlehrer

§23Abs. 3 GOSTV; Pkt. 14 (2) VV-GOSTV

Abgabe Abituraufgabenvorschläge des dez. Abiturs bei dem zuständigen Schulrat Sek.II/GOST

verantw.: Prüfungsvorsitzende

§23 Abs.3 GOSTV;  Pkt. 14 (1)(2) VV- GOSTV Formblatt 16

 

Montag, 06. Januar 2025

15.30 Uhr Aula

Tutorenberatung Jahrgangsstufe 12

verantw. : Oberstufenkoordinatorin

 

Ende Februar

Erstellung des Prüfungsplanes für das mündliche Abitur

verantw.: Oberstufenkoordinatorin, stv. Schulleiter

 

März 2025

Kopie der Abiturprüfungsvorschläge des dez. Abiturs entsprechend der Abiturientenanzahl, in Tüten konfektionieren, beschriften und sicher verwahren

verantw.: aufgabenstellende Lehrkraft

 

bis 17. März 2025

Abgabe der schriftlichen Arbeit bzw. Dokumentation der "Besonderen Lernleistung" beim prüfenden Fachlehrer

verantw.: Prüfling

Pkt. 8(1) VV-GOSTV

 

 Dienstag, 08. April 2025

bis 12.00 Uhr

 

Abschlussbewertung für die

Kurse der Jahrgangsstufen 12

(Zensurenschluss)  §19 GOSTV

 

 

 

Eintragung der Punkte der Abschlussbewertung der Kurse 12   in den Computer, Erstellen der Einverständnis-erklärungen für die Namensveröffentlichung in MAZ und Rupp.-Anzeiger

verantw.: Abiturienten und Sekretärinnen

 

bis 08. April 2025

12.00Uhr

Erklärung des Rücktritts von der "Besonderen Lernleistung" §10 Abs. 3GOSTV

oder um eine Jahrgangsstufe §14 Abs. 1 GOSTV

 

bis 08. April 2025

 

Bekanntgabe des detaillierten Prüfungsplanes für die schriftliche Abiturprüfung sowie der Termine der mündlichen Abiturprüfungen und Zusatzprüfungen

verantw.: Schulleitung

§25 Abs. 2 GOSTV

 

09. April 2025

3. Sitzung des Prüfungsausschusses

- Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung

- Organisationsplan für die mündlichen Abiturprüfungen im 4. Abiturprüfungsfach sowie für die Kolloquien im Rahmen einer "Besonderen Lernleistung"  §19 GOSTV

verantw.: Prüfungskommission

 

bis 08. April 2025

 

 

Belehrungen der Abiturienten  über: Täuschungen, Krankheit etc.  § 21 GOSTV

Unterschriftenliste an die Prüfungsvorsitzende

verantw.: Tutoren

 

Donnerstag, 10. April 2025

 

8.00 Uhr

 

 

 

 

 

-  Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur

   Abiturprüfung

-  Bekanntgabe der Abschlussbewertungen für die Kurse  
   der Jgst. 12

-  letzter Unterrichtstag  für die Jahrgangsstufen 12

verantw.:

Tutoren:  für die Durchführung der Bekanntgabe und Belehrung über Alkoholverbot und Verbot der Störung anderer Schulen und des öffentlichen Lebens

stv. Schulleiter:  Raumplanung

Abiturienten:  Durchführung der Veranstaltungen zum letzten Unterrichtstag (Beginn: .........Uhr Ende 11.35 Uhr, danach normaler Unterricht für alle anderen Jahrgangsstufen)

§19 Abs. 2 GOSTV; Pkt. 13 VV-GOSTV;  Formblatt 7,8 der Anlage zur VV-GOSTV

 

Freitag, 11.04.2025

Beginn: 09:00

 

Schr. Abitur Grundkurse:  ek, ge, pb, ku, mu, in

Dienstag, 29.04.2025

Beginn: 09:00

 

 

Schr. Abitur Grund- und Leistungskurse: De

Montag, 05.05.2025

Beginn: 09:00

 

Schr. Abitur Leistungskurse: EK, GE, PB, KU, IN

Mittwoch, 07.05.2025

Beginn: 09:00

 

 

Schr. Abitur Grund- und Leistungskurse: En

Freitag, 09.05.2025

Beginn: 09:00

 

 

Schr. Abitur Grund- und Leistungskurse: Ma

Montag, 12.05.2025

(falls gewählt)

Abiturprüfung im Fach Sport                          (extra Plan)

(4. Abiturprüfungsfach-sportpraktischer Teil)

verantw.: prüfender Sportlehrer;  stv. Schulleiter

 

Mittwoch,14.05.2025

Beginn: 09:00

 

Schr. Abitur Grund-und Leistungskurse: Fr

Freitag, 16.05. 2025

Beginn: 09:00

 

Schr. Abitur Grund-und Leistungskurse: Bi

Dienstag, 20.05. 2025

Beginn: 09:00

 

Schr. Abitur Grund-und Leistungskurse: Ph

Mittwoch, 21.05. 2025

Beginn: 09:00

Schr. Abitur Grund-und Leistungskurse: Ch

 15. und 19. Mai 2025

 

Festlegung der Gesamtqualifikation (ohne Tutoren)

verantw.:

-          Oberstufenkoordinatorin : Festlegung Reihenfolge und Durchführung

-          Tutoren : vorherige Beratung

-          stv. Schulleiter: Planung der Räume

§30 GOSTV ,  Formblatt 20 der Anlage zur VV-GOSTV

bis Mittwoch, 28. Mai 2025

Übergabe der mündlichen Abiturprüfungsthemen mit Erwartungshorizont an den Fachausschussvorsitzenden

Pkt. 16 (1) VV-GOSTV zu §25 GOSTV

 

 28. Mai 2025

(2 Unt.-Tage vor den mdl. Prüfungen)

4. Sitzung des Prüfungsausschusses mit den Mitgliedern der Fachausschüsse und den Aufsicht  führenden Lehrkräften

- rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Fachausschüsse

- Hinweise zur Durchführung der Prüfungen, zu den Aufgabenstellungen und Protokollen

Pkt. 16 (1) VV-GOSTV zu  §25 GOSTV

 

anschließend

Beratung der Fachausschüsse: Der Fachausschuss-vorsitzende  fertigt ein Protokoll über die Beratung an und übergibt es an den Prüfungsvorsitzenden.

- Übereinstimmung der Aufgabenstellungen mit den 
  Prüfungsanforderungen

-Vorbereitung der Kolloquien der besonderen
  Lernleistung und der freiwilligen fünften Prüfungen

P16 (1) VV-GOSTV zu §25 GOSTV

 

ab Montag, 02. Juni 2025

(frühestens ab 22.5.25)

 (auch Tag für Schinkel)

Mündliche Abiturprüfung                               (extra Plan)

sowie Kolloquien der "Besonderen Lernleistung" sowie Zusatz- u. Wiederholungsprüfungen

Ausgabe der Prüfungsergebnisse der mündlichen Abiturprüfung am Ende von jedem Prüfungstag

§25 GOSTV,  Pkt. 16 (1) VV-GOSTV zu §25 GOSTV,  RS 10/11

 

bis Montag, 02. Juni 2025

 

Erstkorrektor übergibt schriftliche Abiturprüfungsarbeiten sowie die schriftlichen Arbeiten bzw. Dokumentationen der Besonderen Lernleistung  an Zweitkorrektor (ggf. über Prüfungsvorsitzenden)

Pkt. 15(1)  VVGOSTV zu §24  GOSTV

 

Freitag, 23.05.2025

Beginn: 09:00

 

Nachschreibetermin Abitur Grundkurse: ek, ge, pb, ku, mu, in

 

Montag, 26.05.2025

Beginn: 09:00

 

Nachschreibetermin Abitur Grund- und Leistungskurse: De

 

Dienstag, 27.05.2025

Beginn: 09:00

 

Nachschreibetermin Abitur Leistungskurse: BI, CH, PH

Mittwoch, 28.05.2025

Beginn: 09:00

 

Nachschreibetermin Abitur Grund- und Leistungskurse: En

 

Mittwoch, 04.06.2025

Beginn: 09:00

 

Nachschreibetermin Abitur Grund- und Leistungskurse: Ma

 

Freitag, 06.06.2025

Nachschreibetermin Abitur Grundkurse: bi, ch, ph

 

Mittwoch, 11.06.2025

Beginn: 09:00

 

Nachschreibetermin Abitur Leistungskurse: EK, GE, PB, KU, MU, IN

 

Feritag, 13.06.2025

Beginn: 09:00

Nachschreibetermin Abitur Abitur Grund- und Leistungskurse: Fr

 

bis Freitag, 13. Juni 2025

 

Zweitkorrektor übergibt schriftliche  Abiturarbeiten an  Prüfungskommissionsvorsitzenden

Prüfungskommission trägt Noten in Zensurenliste ein oder bestellt bei Abweichung Drittgutachter

Pkt. 15(2) VVGOSTV zu §24 GOSTV

 

16. Juni 2025

12.00Uhr

 

Drittgutachter übergibt Gutachten an Prüfungskommissionsvorsitzenden

Pkt. 15(3) VVGOSTV zu §24 GOSTV

Mittwoch, 16. Juni 2025

15.30 Uhr

 

5. Sitzung des Prüfungsausschusses

- Festlegung der Bewertung bei Drittgutachten

- Feststellung über die Erfüllung der 
   Mindestanforderungen für den Erwerb der AHR

- Erklärung des Bestehens der Abiturprüfung

- Vorbereitung der Zeugnisausgabe

- Entscheidung über zusätzlich angesetzte mündliche Abiturprüfungen im 1. bis 3. Abiturprüfungsfach

verantw.: Prüfungskommission

§28 Abs. 1 GOSTV

 

Dienstag, 17. Juni 2025

 

8.00 Uhr

- Bekanntgabe der Ergebnisse  der schriftlichen Abiturprüfungen, einschl. der Kolloquien der "Besonderen Lernleistung" und Bekanntgabe der - Bekanntgabe der angesetzten zusätzlichen  mündlichen

  Abiturprüfungen im 1. bis 3.  Abiturprüfungsfach

verantw.:  Tutoren für Ausgabe

                 stv. Schulleiter für Raumplanung und Ablauf

§28  Abs. 1 GOSTV, Pkt. 18 VV-GOSTV, Formblätter  9,10; 21, 22

 

 

 

 

 

 

bis 19. Juni 2025

12.00 Uhr

(bis 2 Werktage  nach Bekanntgabe lt. RS)

Wahl zusätzlicher mündlicher Abiturprüfungen

im 1. bis 3. Abiturprüfungsfach durch die Abiturienten

verantw.: Abiturienten mit Beratung der

                Oberstufenkoordinatorin und des Tutors

§25 Abs. 4 GOSTV

 

bis jeweils  1 Tag vor der mdl. Zusatzprüfung

Übergabe der Themen der Zusatzprüfungen mit Erwartungshorizont an den Fachausschussvorsitzenden

§29 Abs. 3 GOSTV

 

19. Juni 2025

6. Sitzung des Prüfungsausschusses mit den Mitgliedern der Fachausschüsse und den Aufsicht führenden Lehrkräften

- rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Fachausschüsse

- Hinweise zur Durchführung der Prüfungen, zu den Aufgabenstellungen und Protokollen

Pkt. 16 (1) VV-GOSTV zu  §25 GOSTV

 

anschließend

Beratung der Fachausschüsse: Der Fachausschuss-vorsitzende  fertigt ein Protokoll über die Beratung an und übergibt es an den Prüfungsvorsitzenden.

- Übereinstimmung der Aufgabenstellungen mit den 
  Prüfungsanforderungen

-Vorbereitung der Kolloquien der besonderen
  Lernleistung und der freiwilligen fünften Prüfungen

Pkt. 16 (1) VV-GOSTV zu §25 GOSTV

 

ab 20. Juni 2025

 

Zusätzliche mündliche Abiturprüfungen im 1. bis 3. Abiturprüfungsfach;

Wiederholungsprüfung im vierten Abiturprüfungsfach

 

 

7. Sitzung des Prüfungsausschusses

- Feststellung über die Erfüllung der Mindestan-forderungen im Abiturbereich

Erklärung des Bestehens bzw. Nichtbestehens der Abiturprüfung

Pkt. 18 VV-GOSTV, Formblätter  9,10; 21, 22

 

 

Ausfertigung der Zeugnisse durch die Schulsachbearbeiterinnen

 

Freitag, 27. Juni 2025

16:00 Uhr Aula

 

18:00Uhr Abiball

in der Kulturkirche

 

Ausgabe der Abiturzeugnisse

verantw.: Schulleitung

 

verantw.: Abiturienten

 

8. Sitzung des Prüfungsausschusses

- Auswertung der Ergebnisse der Abiturprüfung

Pkt. 21 VV-GOSTV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schuljahresende

 

 

Vorbereitungswoche

 

 

Schuljahresende

Sitzungen der Fachausschüsse

- Auswertung der Ergebnisse der Abiturprüfung

Pkt. 21 VV-GOSTV

Sitzungen der Fachkonferenzen

- Auswertung der Ergebnisse der Abiturprüfung

Pkt. 21 VV-GOSTV

Konferenz der Lehrkräfte

- Auswertung der Ergebnisse der Abiturprüfung

Pkt. 21 VV-GOSTV

letzte Änderung: 18.07.2024