Eingabe der in Klasse 10 belegten Kurse


In der Jahrgangsstufe 11 dürfen nur die Fächer belegt werden,
die in der Jahrgangsstufe 10 mindestens zweistündig unterrichtet wurden.

Geben Sie an, ob Sie Latein oder Französisch belegt haben
oder ob Ihnen durch eine Fremdsprachenfeststellungsprüfung für die Sek. II
Ihre ausländische Muttersprache als 2. Fremsprache anerkannt wurde:





Geben Sie an, ob Sie entweder Musik oder Kunst belegt haben:




Markieren Sie nun die beiden Schwerpunktfächer der Klasse 10: