Jahrgangsstufe 10

Wahl der Kurse für die GOST- Jgst. 11 im SJ 24/25

Auszug aus der Sekundarstufe I-Verordnung vom 2. August 2007, zuletzt geändert durch
Verordnung vom 09. Februar 2022

 

§ 44 Organisation der Jahrgangsstufe 10

(1) Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 10 den Abschluss der Sekundarstufe I.
Sie gilt zugleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, an die sich eine
zweijährige Qualifikationsphase anschließt.

(2) Die Wochenstundentafeln der Klassen der Jahrgangsstufe 10 müssen alle Fächer
umfassen, die im Rahmen des Kursangebotes der Schule in der Qualifikationsphase
verpflichtend zu belegen sind oder als Abiturprüfungsfach gewählt werden sollen. Diese
Fächer sind mindestens zweistündig zu unterrichten.

(3) Die Schülerinnen und Schüler wählen im Verlauf der Jahrgangsstufe 10 die Grund- und
Leistungskurse, die sie in der Qualifikationsphase belegen werden. Jedes Fach, das in der
Qualifikationsphase verpflichtend zu belegen ist oder als Abiturprüfungsfach gewählt wird,
ist in der Jahrgangsstufe 10 zu belegen.

Im Schuljahr 2023/24 werden in der Jgst. 10 folgende Schwerpunktkurse angeboten 

Wahlfach          / Standardfach

Schwerpunktkurse:

Mu oder  Ku

Fr   oder   La

La

Ds

Te

In

Bi

Pb

 

In der Jahrgangsstufe 11 kann ein Schüler  Ds, Te oder In nur dann wählen, wenn er das Fach
als Schwerpunktfach in Kl. 10 belegt hatte.


Die Fortführung der 2. Fremdsprache La ist nur den Schülern der 10A möglich.

Die Fortführung der 2. Fremdsprache Fr ist nur den Schülern der 10B/C/D möglich.

 

Auszüge aus der Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe

 und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
vom 21. August 2009 zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2021

Aufgabenfelder und Fächer die wir anbieten

(Leistungskurse in Großbuchstaben)

 

(1) Die Fächer werden folgenden Aufgabenfeldern zugeordnet:

  1. sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (Aufgabenfeld I) mit
    DE, de, EN, en, fr, la, KU, ku, mu und ds,
    eine in 11 neu einsetzende Fremdsprache bieten wir nicht an,

  2. gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (Aufgabenfeld II) mit
    EK, ek, ge, PB, pb
  3. mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Aufgabenfeld III) mit
    MA, ma, BI, bi, CH, ch, ph, IN, in, te.

 

Das Fach Sport und der Seminarkurs sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

Leitungskurs LK mit 5h, Grundkurse gk mit 3h, gk Mathematik mit 4h und der Seminarkurs
mit 2h pro Woche.

Verpflichtend zu belegende Fächer nach § 8, dabei kein Fach doppelt:

-im Aufgabenfeld I
Deutsch und Englisch und
(entweder Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel)

- im Aufgabenfeld II
Geschichte

 -
im Aufgabenfeld III
Mathematik und (entweder  Biologie oder Chemie oder Physik)

-keinem Aufgabenfeld zugeordnet
Seminarkurs und Sport

Außerdem ist als weiters Fach entweder (ek oder pb) oder (bi oder ch oder ph oder inf oder te)

zu belegen.

(Für Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe eine weitere
Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt haben, entfällt die Verpflichtung zur Belegung
einer zweiten Fremdsprache, soweit stattdessen ein anderes Fach aus dem
Kursangebot der Schule gewählt und durchgängig in der gymnasialen Oberstufe belegt wird.)

 

→ Entweder fr oder la wird belegt
oder die zweite Fremdsprache wird abgewählt und statt dessen zusätzlich:
entweder ek oder pb oder bi oder ch oder ph oder inf oder te belegt.

 

Wahl der Leistungskurse

1. Leistungskursfach
entweder DE oder EN oder MA

 

2. Leistungskursfach (anderes Fach als in 1.)
entweder DE oder EN oder MA oder BI oder CH oder EK oder PB oder IN

§ 9 Abs. (4)
Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen werden, gelten als nicht belegt
und können nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

§ 10 Wahl der Abiturprüfungsfächer

(1) Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung.
Dabei ist aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Fach zu wählen.
Unter den Prüfungsfächern müssen sich zwei der drei Fächer:
Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache befinden.

(2) Schriftliche Prüfungsfächer sind die beiden Leistungskursfächer und ein Grundkurs
nach Wahl der Schülerin oder des Schülers.

Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase ist in mindestens einer fortgeführten Fremdsprache
eine mündliche Leistungsfeststellung abzulegen.
Die mündliche Leistungsfeststellung erfolgt in der Gruppe, an der mindestens zwei
und höchstens vier Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Sofern das Fach Englisch oder das Fach Französisch als schriftliches Prüfungsfach gewählt
wird, ist die mündliche Leistungsfeststellung gemäß §12 Absatz 3 in der als schriftliches
Prüfungsfach gewählten Fremdsprache abzulegen.
Werden beide Fremdsprachen als schriftliche Prüfungsfächer gewählt, ist jeweils eine
mündliche Leistungsfeststellung in beiden Fremdsprachen abzulegen.

Beispiellaufbahnen:

1.        

DE(5)

EN(5)

fr(3)

ku (3)

ge(3), ek (3)

ma (4), bi (3)

se(2)

sp(3)

ges.: 34Std. pro Woche und Abi z.B. in (DE, EN, ge, ma)

2.        

DE(5)

EN(5)

-

ku (3)

ge(3), ek (3)

ma (4), bi (3), ph(3)

se(2)

sp(3)

ges.: 34Std. pro Woche und Abi z.B. in (DE, EN, ge, ma)

3.

DE(5)

en(3)

fr(3)

ku (3)

ge(3)

ma (4), BI (5), te (3)

se(2)

sp(3)

            ges.: 34Std. pro Woche und Abi z.B. in (DE, ge, BI, ma)

4.

de(3)

en(3)

-

ku(3)

ge(3), ek(3)

MA (5), bi (3), CH (5)

se(2)

sp(3)

            ges.: 33Std. pro Woche und Abi z.B. in (de, ge, MA, CH)

5.

DE(5)

en (3)

la (3)

ku (3)

ge(3), PB(5)

ma (4), bi (3)

se(2)

sp(3)

            ges.: 34Std. pro Woche und Abi z.B. in (DE, ku, PB, ma)

6.

de(3)

EN( 5)

--

ku (3)

ge(3), ek(3), PB(5)

ma (4), ch (3)

se(2)

sp(3)

            ges.: 34Std. pro Woche und Abi z.B. in (EN, ku, PB, ma)

7.

de(3)

EN(5)

---

mu(3)

ge(3), pb(3)

MA(5), bi (3), in(3)

se(2)

sp(3)

            ges.: 33 Std. pro Woche und Abi z.B. in (EN, mu, ge, MA)